Viele haben es vermutet, nun ist es Gewissheit. Die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein hat Rechtsmittel gegen den Freispruch eingelegt. Prof. Bhakdi muss also erneut vor Gericht. Prof. Homburg teilt die Nachricht von Prof. Schwab auf Twitter und schreibt: „Das war absehbar, da es bei politischen Prozessen darum geht, den Ruf der Lockdownkritiker so lange wie möglich zu schädigen. Nach ihrer Rehabilitation könnte man ja selbst ins Fadenkreuz geraten.“
Kategorie: Politik
Dr. Urmetzer (Anästhesist aus Nürnberg) wird in 60 Fällen vorgeworfen, die Atteste im Vorfeld der körperlichen Untersuchung ausgestellt zu haben. Allerdings erfährt man durch einen Prozessbeobachter, dass Dr. Urmetzer die Patienten unterrichtete, dass diese unverzüglich zur persönlichen Vorstellung in die Praxis kommen müssen. Der verteidigende RA Prof. Weiler bat direkt zu Prozessbeginn den Rechtsmediziner auf dessen Gutachten, die Vorwürfe gründen, auszuladen. Es bedarf in diesem Fall eines fachgleichen Arztes und keines Rechtsmediziners. Dr. Weikl sagte letztes Jahr bei seinem Prozess: „Wie stellen Sie sich das vor? Ich soll meinen Patienten die Maske aufsetzen lassen und so lange warten, bis ich ihre Atemnot, ihre Kreislaufbeschwerden, Übelkeit und Erbrechen hautnah miterleben kann?“ Das Telemedizin-Gesetz scheint derzeit nur für maßnahmentreue Ärzte zu gelten, die Menschen reihenweise krank geschrieben haben, ohne dass diese in der Praxis physisch erschienen, sagt Rechtsanwalt Siegmund. Urmetzer selbst sagt: „Wenn mir ein Patient glaubhaft schildert, dass er entsprechende Symptome entwickelt, dann ist meine Expertise als Facharzt für Anästhesie von entscheidender Bedeutung. Ich habe jahrelange in OP-Sälen oder auf Intensivstationen gearbeitet und mich täglich mit Atmungsparametern auseinandersetzen müssen. In vielen Fällen habe ich gesehen, wie ärztliche Kolleginnen und Kollegen am OP-Tisch auch wegen der Rückatmung von Kohlendioxid kollabiert sind.“ Dr. Urmetzer wird keine Deals akzeptieren oder Kompromisse eingehen, er sei dabei genauso kompromisslos wie Dr. Weikl. Er sagt: „Wenn man nichts Unrechtes getan hat, kann es auch keinen Berufsverbot geben.“
Rechtsanwalt Schmitz bringt es auf den Punkt, wenn ersagt, was die Justiz aktuell vermittelt: „egal, was ihr Anwälte vortragt, interessiert uns überhaupt gar nicht, wir machen einfach nichts“. Schmitz vertritt Dr. Habig, der seit über 12 Monaten in der JVA Bochum sitzt. Die Situation in Deutschland stellt sich so dar, dass die Opfer verfolgt werden und die Täter geschützt werden. Schmitz spricht davon, dass die Richter befangen sind. Als Gründe nennt er, dass die Besucher vor dem Gerichtssaal durch eine 2. Sicherheitsschleuse müssen, obwohl es keinen Anlass gab, das Verhalten der Prozessbeobachter zu beanstanden. Die in seinem Befangenheitsantrag abgelehnten Richter agieren auch deshalb hochbefangen, weil sie eine systematische Täuschung der Zeugen vornehmen, da noch immer davon gesprochen wird, dass sich mit einem Antikörpertest nachweisen lasse, ob jemand geimpft sei. Den Befangenheitsantrag sollte Schmitz gestern zum Ende der Sitzung vortragen dürfen, am Ende wich das Gericht von seiner Zusicherung ab und Schmitz solle diesen nun schriftlich einreichen. Auch die Lesung von zwei Beweisanträgen wurde ihm untersagt. Es scheint ihm so, als ob die Kammer nur noch das Beweisprogramm der Staatsanwaltschaft abarbeiten möchte. Die erneute Hörung der Zeugen, da es bei der ersten Anhörung noch keine Wahlverteidiger gab, wurde vom Gericht abgelehnt. Es ist davon auszugehen, dass die Zeugen massiv unter Druck gesetzt wurden, getreu dem Motto: „Gestehe und belaste dich selbst und vor allem auch Deinen Arzt, dann kommst du milde davon.“ Außerdem hat die Kammer die Anträge für die Hörung der Sachverständigen Dr. Palmer, Prof. Dr. Sönnichsen, Prof. Dr. Beck, Prof. Dr. Kämmerer und Prof. Dr. Cullen abgelehnt. Behauptet wird, dass diese Zeugen ersetzbar wären. Bei Besuchen von privaten Personen wird Dr. Habig von der Staatsanwaltschaft Bochum bewacht, obwohl solche Besuche üblicherweise von JVA-Beamten bewacht werden.
(Aktuell ist nicht ganz klar aus welchem Jahr der Impfplan stammt.) Eine Apothekerin wendet sich an die Öffentlichkeit (Name ist uns nicht bekannt) und informiert über den aktuellen Impfplan der Apothekerkammer Schleswig-Holstein. In dem Plan wird entgegen der aktuellen STIKO Impfempfehlung die Covid-19 Impfung als „Standardimpfung“ mit aufgeführt, verwiesen wird dann aber auf die aktuellste Empfehlung der STIKO. Die gibt aber in ihrem aktuellen Impfkalender keine Empfehlung für die Covid-19 Impfung ab. Dort werden Impfungen gegen Pneumokokken, Masern, Herpes zoster und Grippe standardmäßig für alle Erwachsenen aufgeführt. Interessant ist bei dem Impfplan aus Schleswig-Holstein, dass im Feld zum Thema Impfschutz „derzeit nicht bekannt“ steht. 2023 ist es der Apothekerkammer Schleswig-Holstein noch immer nicht möglich, eine Aussage dazu zu treffen, aber mit aufgenommen in den Impfplan wird diese vermeintliche „Impfung“ dann schon. Getreu dem Motto „Hauptsache es gefällt“. Pistorius (SPD, Verteidigungsminister) äußert sich aktuell im Bundestag zur Impfpflicht (Duldungspflicht) bei Soldaten wie folgt: „Wir haben eine Verantwortung für die Gesunderhaltung der Truppe“.
Einigen wird RA Lucenti ein Begriff sein, denn die pensionierte RA Lescaux veröffentlichte hier auf dem Blog seinen 2-teiligen Aufsatz zur Corona-Politik. Dort kam er unter anderem auf die Rolle des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) zu sprechen, was die EpochTimes dazu veranlasste, einige Nachfragen beim PEI zu stellen. Auf diese Antworten des PEI geht der Rechtsanwalt in seinem neuen „Aufsatz“ nun erneut ein. Bereits am 27. November wiesen wir auf das fehlerhafte Spontanmeldesystem beim PEI in unserer Auswertung zum 19. PEI Sicherheitsbericht hin. Auch Lucenti greift dies auf und ermöglicht damit, dass diese Erkenntnisse vielleicht endlich in die Öffentlichkeit gelangen können. Denn das PEI selbst spricht davon, dass nur 6% der realen Impfnebenwirkungen gemeldet werden. Lucenti formuliert hier den Verdacht der Interessenkollision. Die spätere Meldung als UAW-Verdachtsfall bringe dem Impfarzt lediglich einen vergütungslosen Zeitaufwand. Außerdem würde er sich als Impfarzt dem Risiko einer zivil- oder strafrechtlichen Konsequenz aussetzen, wenn heraus käme, dass er seine Patienten nicht weitreichend aufgeklärt hätte. Er spricht von einer Dunkelziffer von über 90% – also 10 mal so viele Menschen die eigentlich betroffen sind. Auch die Krankenkassendaten greift er in seinem erneuten Aufsatz auf, kritisiert, dass das PEI nur von Verdachtsfällen spricht, aber keine Anstrengung unternimmt, einen impfbedingten Kausalzusammenhang zu den Krankheitsbildern oder den Todesfällen durchzuführen. Zu guter Letzte spricht er dann noch die chronische Unterbesetzung des PEI an.
Der erste und letzte Verhandlungstag zum Prozess der Volksverhetzung wegen zweier getätigter Aussagen von Prof. Bhakdi ist vorbei. Heute Morgen sagte er: „Ich bin wahrscheinlich der Entspannteste von allen“. Viele tausende Menschen fieberten den ganzen Tag sowohl vor Ort als auch in Gedanken und virtuell mit. Prof. Bhakdi läuft ganz bescheiden mit seinem Klapprad zum Gerichtsgebäude, umströmt von Menschenmassen, die ihm „Danke“ entgegen rufen. Die eine Frage stellte sich heute jeder, der mitfieberte: „Wird der Rechtsstaat diese Prüfung bestehen?“ Ja, denn Prof. Bhakdi wurde freigesprochen.
Auch in Oberösterreich werden die Menschen langsam wach. Es startete vor kurzem eine neue Kampagne. Der Titel lautet: „ Jeder wird jemanden kennen, der von Maßnahmen oder Impfungen geschädigt wurde“. In Anlehnung an Ex-Bundeskanzler Kurz Aussage, „Bald werde jeder jemanden kennen, der an Corona verstorben ist“, ist dies nun bittere Realität, allerdings für viele Impfgeschädigte. Sylvia Wolf erzählt auf einem von mehreren Plakaten, die für 2 Wochen in der Linzer-Innenstadt zu sehen sind, ihre Geschichte. In einer offiziellen Pressekonferenz kommt auch RAin Steindl zu Wort, die von „neurologischen Defiziten, Post-Vac-Symptomatiken, Autoimmunerkrankungen, thrombotischen Geschehen, Sehstörungen, bis hin zu Herzproblemen, Lähmungserscheinungen, Schwindel„ spricht. Produkthaftungsverfahren wie in Deutschland gebe es laut ihr derzeit in Österreich nicht. Diese seien aber in Vorbereitung. Aktuell gibt es in Österreich 2.000 Anträge nach dem Impfschadensgesetz. Offiziell gibt es laut BASG 52.124 Nebenwirkungen, 611 lebensbedrohliche Komplikationen und 310 Todesfälle im zeitlichen Zusammenhang mit der Corona-Spritze.
Prof. Bhkadi muss morgen vor dem Amtsgericht in Plön erscheinen, denn ihm wird Volksverhetzung in zwei Fällen vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft – der verlängerte Arm der Politik – will dabei ein Exempel statuieren. Kritische Menschen wie Prof. Bhakdi sollen eingeschüchtert und mundtot gemacht werden. Gewünscht ist die Einheitsmeinung, die in keinem Fall hinterfragt werden soll. Prof Bhakdi wünscht sich für den Prozess: „Jetzt wird sich zeigen, wie viele wahre Freunde ich habe. […] Um mir zu helfen, ich brauch keine Mittel, will ich nicht, ich möchte nur moralischen Beistand.“ Vorgeworfen wird ihm eine Aussage, die er in einem Interview mit Kai Stuht getätigt hatte. Er selbst sagt dazu, er habe lediglich die Regierung Israeals kritisiert, weil ihm die verzweifelten Eltern aus Israel schilderten „Israel ist die Hölle auf Erden“. Der weitere Vorwurf, auf einer Wahlkampfveranstaltung habe er 2021 von einem Endziel und einem zweiten Holocaust gesprochen. Vera Sharav (Holocaust Überlebende) sagt dazu: „Ich wünschte, es wäre nicht so.“
Binger Bär ist Apothekenbetreiber, welcher sich mit einem Brief an die Menschen wendet. Dort schreibt er: „Obschon meine Türe immer für jeden offen gestanden hat und in meiner Apotheke niemand zu irgendetwas gezwungen wurde, spüre ich das Fernbleiben -auch- der ehemaligen Kundschaft. System-gefällige Apotheken, welche Maskenzwang gelebt und die unsägliche Impf-Propaganda stark befördert haben, sind dagegen Gewinner dieser Zeit.“ Vor der Hirsch Apotheke stellte der Besitzer ein gut sichtbares Plakat auf, mit dem er auf viele Missstände hinwies. Doch die Realität sieht so aus, dass die Apotheke einen enormen Schaden davon getragen hat. Er spricht von „extremen wirtschaftlichen Verlusten“ und bittet die Bevölkerung ihn zu unterstützen – egal aus welcher Ecke von Deutschland, denn er bietet auch Versand an. Wir möchten auf diesem Wege diesen mutigen Apotheker unterstützen. Eine weitere Apothekerin wendet sich mit einem Video an die Öffentlichkeit, denn die Apothekerkammer verschickt per Post den aktuellen Impfplan. Dort ist nun auch die Covid-Impfung mit aufgeführt und zum Thema Impfschutz heißt es dort „derzeit nicht bekannt“.
Polizeigewalt in Deutschland gibt es nicht, denn eine aktuelle Studie zeigt nun, dass Betroffene gar nicht erst Anzeige erstatten aus Angst vor Repressionen und mangelnder Erfolgsaussichten. Bei denjenigen, die sich trauen, gegen diese Beamten eine Anzeige zu stellen, wird gerade mal bei 2% der gewaltbereiten Polizisten Anklage erhoben. In mehr als 90% wird das Verfahren eingestellt. 2021 gab es offiziell 2.790 Ermittlungsverfahren gegen Polizisten – Dunkelziffer (ähnlich wie bei Impfschäden) hoch. Viele erinnern sich an den 1. August 2021, bei dem die Polizei wie ein wütender Mob durch die Straßen fegte und jeden umnietete, der ihnen nicht aus dem Weg ging. Alte Frauen wurden zu Boden geschlagen, ein Mann kollabierte während einer Polizeikontrolle und starb danach im Krankenhaus, ein Kind wird brutal von seinen Eltern getrennt. Bilder und Videos aus dieser Zeit, damit sie nicht vergessen werden, findet ihr ebenfalls in diesem Beitrag.