Seit gestern Abend ist die Lage zu Tino Chrupalla immernoch unklar. Was ist genau auf der Wahlkampfveranstaltung der AfD gestern in Ingolstadt geschehen? Ein Video von Peter Byston ist derzeit das Einzige, welches zu einem vermutlich tragischen Vorfall existiert. Die zuständige Polizei schweigt noch immer und auch von der AfD dringen keine aktuellen Informationen durch. Bystron spricht von einem Vorfall, bei dem Chrupalla gestern zusammengebrochen ist und ins Krankenhaus auf Intensivstation gebracht wurde. Er erwähnt, dass ihm etwas gespritzt worden sein kann, es wurde vor Ort eine Spritze gefunden. Die Öffentlich-Rechtlichen schweigen zu Details dieses Vorfalls. Der Spiegel spricht derzeit von einer Pinnwandnadel, während die Welt bereits eine Einstichstelle erwähnt und von einer kleinen Nadel spricht. Sollte sich dies allerdings so zugetragen haben, erinnert es einen an den Fall bei Aktenzeichen XY, bei dem ein Mann aus einem Gemisch mit Quecksilber und hochgiftigen Materialien vergiftet wurde. Dem Mann wurde dies im Freien durch eine an einem Regenschirmende befestigte Spritze gespritzt. 10 Monate später verstarb er. Die Lage zu Chrupalla scheint unklar, doch für die selbst ernannten „Guten“ ist schon klar, die AfD hat dies für ihren Wahlkampf inszeniert und Chrupalla habe es verdient, schließlich schüre er selbst genug Hass und Hetze.
Kategorie: Politik
Die Biochemikerin Katalin Karikó bekam binnen 3 Jahren ganze 88 Ehrungen und Auszeichnungen. Am Montag wurde sie mit ihrem Kollegen Drew Weissman in Stockholm mit dem Medizin-Nobelpreis geehrt. Liest man das Ärzteblatt Anfang diesen Jahres, spricht sie von der Aktivierung von bereits bestehenden Problemen durch die Spritze. Auch Weissman spricht in einem Aufsatz von 2018 über die faktische Wirkungslosigkeit der mRNA-Spritzen bei Menschen und dämpft die in sie gesetzten Hoffnungen. Auch aktuelle Nebenwirkungen der mRNA-Spritzen spricht er schon 2018 an und sagt: „Die Sicherheit muss daher weiter evaluiert werden, da verschiedene mRNA-Modalitäten und Abgabesysteme zum ersten Mal beim Menschen eingesetzt und an größeren Patientenpopulationen getestet werden.“
Die neue Impfkampagne richtet sich an Menschen im Alter Ü-60. 32 Millionen Menschen soll dies laut einer neuen Plakatkampagne betreffen. Aber natürlich nicht ausschließlich, dazu gesellen sich für eine jährliche Spritze noch Bewohner in einer Senioreneinrichtung, „Personen ab 6 Monaten mit bestimmten Grunderkrankungen“ und natürlich darf auch das medizinische Personal nicht fehlen. Die einzelnen Grunderkrankungen werden dann gerne auf der dazugehörigen Website detailliert erläutert. Bis auf das massive Übergewicht könnten alle auch eine Impfnebenwirkungen von vergangenen Impfkampagnen sein. Nun stellt sich Rechtsanwältin Röhrig die Frage, ob sich BioNTech mit dieser Plakatwerbung über das grundsätzliche Verbot des Heilmittelerwerbsgesetzes hinwegsetzt. Ist die Arzneimittelwerbung von BioNTech also erlaubt?
Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft und der Bundespolizei Heiko Teggatz warnt derzeit in verschiedensten Medien, dass die Grenzen derzeit offen sind wie ein Schweizer Käse. Auch die tagesschau berichtet über ein Migrationsproblem, welches CDU Chef Merz bei der Welt thematisiert. Seine Aussage über 300.000 abgelehnte, aber nicht heim geführte Asylbewerber erhitzt die Gemüter. Laut Innenministerin Faeser und Grünen-Chefin Lang sei das Populismus. In einem mahnenden Brief an Bundeskanzler Scholz versucht sich Teggatz nun Gehör zu verschaffen. Er schreibt in seinem Brief: „seit Monaten befindet sich die Bundesrepublik Deutschland in der schwersten Migrationskrise seit dem Jahr 2015. Bereits im Monat August war die Anzahl der in Deutschland gestellten Anträge auf Asyl auf dem höchsten Niveau seit den Jahren 2015/2016. […] Da sich Frau Bundesinnenministerin Faeser nach wie vor nicht überwinden konnte, die Grenzkontrollen nach Polen, zur Tschechischen Republik und zur Schweiz bei der Europäischen Kommission anzumelden, möchte ich Sie herzlich bitten, dieses Thema zur Chefsache zu erklären und von Ihrer Richtlinienkompetenz Gebrauch zu machen. Meine Kolleginnen und Kollegen brauchen dringend eine mit dem europäischen Recht vereinbare Rechtsgrundlage, um an unseren Grenzen nicht nur kontrollieren, sondern auch grenzpolizeilich tätig werden zu dürfen.“
Der einzige Corona-Untersuchungsausschuss, der bislang stattgefunden hat, nahm am 23. September 2020 erstmals seine Arbeit in Brandenburg auf. Auf Bundesebene wurde der von den verantwortlichen Bundestagsabgeordneten – wie soll es anders sein – natürlich abgelehnt. Vor einigen Tagen kam dieser zu zweiten mal auf Initiative der AfD-Fraktion zu Stande. Es ist bundesweit der einzige parlamentarische Untersuchungsausschuss zur Corona-Krise. Am 1. September befragte der Untersuchungsausschuss über Stunden hinweg zunächst Lothar Wieler. Es ging u.a. um Beweisthemen wie das Verhalten des RKI zu den Maßnahmen, die Impfungen, die Impfwirksamkeit und auch Nebenwirkungen wurden thematisiert. Auch die Frage, wann die Landesregierung die Information vom RKI erhielt und dass das Thema Herdenimmunität mehrmals neu gedeutet wurde, waren Themen. Zum Thema Herdenimmunität bedient sich Wieler des Scholzen-Tricks: „Sie glauben nicht ernsthaft, dass ich mich daran erinnere! Wurde die geändert?“ Auch Dr. Brigitte Keller-Stanislawski vom Paul-Ehrlich-Institut wurde befragt und ihre Aussagen zu den Impfnebenwirkungen decken sich nicht mit den offiziellen PEI-Sicherheitsberichten, in denen das Risikosignal mehrfach und fälschlicherweise klein gerechnet wurde. Im Ausschuss kommt Keller-Stanislawski – die inzwischen im Ruhestand ist – zu Aussagen wie: „Wir hatten ja viel mehr Arbeit als je zuvor, nur durch diesen Impfstoff“ und „700.000 Teilnehmer sind jetzt registriert und wir sind dabei, die Daten auszuwerten“. Keller-Stanislawski war übrigens verwundert, dass ihr Fragen gestellt wurden, die sie vorab nicht schriftlich einsehen konnte und Wieler bekam einen Aufpasser (Heiko Rottmann-Großner) an die Seite gestellt, inklusive einer Aussagegenehmigung die sogar einen Passus zu Steuergeheimnissen beinhaltete und 3 DIN-A4 Seiten lang war.
Wie können wir verhindern, dass all das wieder passiert – beispielsweise in Zeiten einer Klimahysterie unter dem Deckmantel des Klimaschutzes? Darum geht es aber in unserem Beitrag gar nicht. Ein bisschen vielleicht, dank des eingebundene Videos schon, aber nicht hauptsächlich. Hauptsächlich geht es darum, dass die ehrenamtliche Richterin Juli Zeh davon spricht, dass die Exekutive während der Corona-Pandemie „scheiß Verordnungen“ machte und kein Richter in Deutschland die „Eier“ hatte, die Grundrechte höher zu hängen als die persönliche Karriere und aus der Masse heraus zu stechen. Sie selbst formulierte es wie folgt: „Es heißt, es geht in die Verantwortung des einzelnen Entscheiders über, im Eilrechtsschutz zu sagen, wir hängen die Grundrechte so hoch, dass wir mit diesem Risiko leben, dass die Aufhebung der Maßnahme vielleicht wirklich massive Todesfolgen haben wird und das ist ein unheimlich hoher Verantwortungsübergang.“ Hamed entgegnet dieser ganzen Rechtfertigung – welche nach 3 Jahre sehr unreal wirkt – „Die eine Richterin sagte mir, ‚ja, ich habe mir nochmal die Umfragewerte angeschaut‘, das war im Januar 2021, ‚die Menschen stehen immernoch hinter den Maßnahmen‘. Dann habe ich gesagt: ‚Ja, ich bin auf Sexualdelikte spezialisiert. Wenn sie da die Menschen fragen, was man mit Sexualstraftätern machen soll, würden sie das auch so machen. Wir haben eine Demokratie, die Minderheiten schützt, wir haben keine Tyrannei der Mehrheit‘. Aber das war das Bild, deshalb erzähl ich das. Das ist einfach die Praxis, mit der ich jeden Tag konfrontiert war und meinen Mandaten erklären musste, wie kann das eigentlich sein.“ RAinBahner bringt es deutlicher auf den Punkt: „Sie wissen alles ganz genau – und sie halten dennoch die Klappe – sie halten nicht dagegen! […] Lippenbekenntnisse sind feige und nutzen niemandem.“
Der Haftbefehlt von Dr. Heinrich Habig soll bei einer weiteren Teilurteilsverkündung am 21.09. (diesen Donnerstag) außer Vollzug gesetzt werden. Das heißt, Dr. Habig wird nach 16 Monaten Gefängnis frei kommen. Allerdings spricht Rechtsanwalt Schmitz davon, dass bei den Verständigungsgesprächen mit Richterin Petra Breywisch-Lepping klar wurde, dass sie in der rechtlichen Würdigung des „Falls“ weiterhin Galaxien voneinander entfernt liegen. Das Gericht vertritt weiterhin die Auffassung, dass Dr. Habig falsch gehandelt habe und deshalb seinen Ausführungen keinen Glauben schenkt. Dass überhaupt diese Art des Verständigungsgesprächs möglich war, daran glaubte RA Schmitz nicht mehr, da sich das Gericht immer sehr unkooperativ zeigte. Auch wissen wir von Schikanen der Richterin – einer zweiten Sicherheitsschleuse, Kopien der Personalausweise von Besuchern, Fuß- und Handfesseln mit denen Dr. Habig zum Gericht gebracht wurde. Für RA Schmitz ist klar, ohne die große öffentliche Unterstützung, wäre diese Freilassung nicht möglich gewesen. Im extra dazu eingerichteten Telegram Kanal heißt es, „Es werden noch 2 Revisionen abzuarbeiten sein. Und was danach kommt bzw. noch kommen könnte, das hängt davon ab, wie diese Revisionen ausgehen werden.“
Die Petition „Keine Zustimmung zum Pandemievertrag mit der WHO“ vom 12.05.2023 wurde von 74.075 Bürgern unterzeichnet. Durch mehr als 50.000 Unterzeichnungen wurde das Quorum erreicht, gerade eben findet eine öffentliche Sitzung des Petitionsausschusses in Berlin dazu statt. Susanne Wilschrey und Dr. Jürgen Otto Kirchner tragen ihre Position dem Petitionsausschuss vor.
Blinder Klimaktivismus? Es ist beschlossen das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Nach den Plänen sollen neu eingebaute Heizungen künftig zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, was klassische Öl- und Gasheizungen nicht leisten können. Die neuen Regeln sollen ab Januar 2024 zunächst für Neubauten in Neubaugebieten gelten. Bei allen anderen Gebäuden sollen die Kommunen erst eine Wärmeplanung bis Mitte 2026 und Mitte 2028 vorlegen. Eine Debatte darüber wird von SPD, Grünen und der FDP mit dem Begriff Klimaleugnung abgelehnt. Interessant ist, dass eine aktuelle Umfrage sagt, dass „Öl- und Gasheizungen beliebter als gedacht“ sind. Selbst bei den Grünen-Wählern sind nur 39,5% zufrieden, aber 50% unzufrieden. Ende September muss das Gesetz noch durch den Bundesrat. Die CDU kündigte an, sie will in 2 Jahren, wenn Wahlen sind, dieses Gesetz wieder zurück nehmen. Interessant ist dabei auch die Energiepreisprognose des Wirtschaftsministeriums, die kürzlich durch eine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion bekannt wurde. Demnach geht das Ministerium trotz des steigenden CO2-Preises davon aus, dass der Preis für eine Kilowattstunde Gas von aktuell 16 Cent auf 14,4 Cent im Jahr 2035 zurückgeht. Für die Kilowattstunde Strom im Rahmen eines Wärmepumpentarifs geht das Ministerium aktuell von 33,5 Cent je Kilowattstunde aus, im Jahr 2035 von 31,5 Cent.
Man will es von Seiten der Öffentlich-Rechtlichen auf jeden Fall vermeiden, dass die AfD mehr Zuspruch erhält. Doch hat man das Gefühl, dass jede weitere „Kampagne“ der Öffentlich-Rechtlichen genau das Gegenteil erreicht. Antje Kießler (Angestellte der tagesschau) spricht in einem aktuellen Instagram Video, in dem sie dazu aufruft, Alice Weidel Fragen zu stellen davon, dass die AfD keine Partei wie jede andere sei. Sie führt aus, dass SPD, Die Grünen und die FDP an Zustimmung verlieren, die AfD aber immer mehr an Zustimmung gewinnt. Laut aktuellem ARD-Deutschland Trend wählen 29% die CDU/CSU, 22% die AfD, 16% die SPD und 14% die Grünen.