Seit gestern Abend ist die Lage zu Tino Chrupalla immernoch unklar. Was ist genau auf der Wahlkampfveranstaltung der AfD gestern in Ingolstadt geschehen? Ein Video von Peter Byston ist derzeit das Einzige, welches zu einem vermutlich tragischen Vorfall existiert. Die zuständige Polizei schweigt noch immer und auch von der AfD dringen keine aktuellen Informationen durch. Bystron spricht von einem Vorfall, bei dem Chrupalla gestern zusammengebrochen ist und ins Krankenhaus auf Intensivstation gebracht wurde. Er erwähnt, dass ihm etwas gespritzt worden sein kann, es wurde vor Ort eine Spritze gefunden. Die Öffentlich-Rechtlichen schweigen zu Details dieses Vorfalls. Der Spiegel spricht derzeit von einer Pinnwandnadel, während die Welt bereits eine Einstichstelle erwähnt und von einer kleinen Nadel spricht. Sollte sich dies allerdings so zugetragen haben, erinnert es einen an den Fall bei Aktenzeichen XY, bei dem ein Mann aus einem Gemisch mit Quecksilber und hochgiftigen Materialien vergiftet wurde. Dem Mann wurde dies im Freien durch eine an einem Regenschirmende befestigte Spritze gespritzt. 10 Monate später verstarb er. Die Lage zu Chrupalla scheint unklar, doch für die selbst ernannten „Guten“ ist schon klar, die AfD hat dies für ihren Wahlkampf inszeniert und Chrupalla habe es verdient, schließlich schüre er selbst genug Hass und Hetze.
Kategorie: Medien
Die neue Impfkampagne richtet sich an Menschen im Alter Ü-60. 32 Millionen Menschen soll dies laut einer neuen Plakatkampagne betreffen. Aber natürlich nicht ausschließlich, dazu gesellen sich für eine jährliche Spritze noch Bewohner in einer Senioreneinrichtung, „Personen ab 6 Monaten mit bestimmten Grunderkrankungen“ und natürlich darf auch das medizinische Personal nicht fehlen. Die einzelnen Grunderkrankungen werden dann gerne auf der dazugehörigen Website detailliert erläutert. Bis auf das massive Übergewicht könnten alle auch eine Impfnebenwirkungen von vergangenen Impfkampagnen sein. Nun stellt sich Rechtsanwältin Röhrig die Frage, ob sich BioNTech mit dieser Plakatwerbung über das grundsätzliche Verbot des Heilmittelerwerbsgesetzes hinwegsetzt. Ist die Arzneimittelwerbung von BioNTech also erlaubt?
Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft und der Bundespolizei Heiko Teggatz warnt derzeit in verschiedensten Medien, dass die Grenzen derzeit offen sind wie ein Schweizer Käse. Auch die tagesschau berichtet über ein Migrationsproblem, welches CDU Chef Merz bei der Welt thematisiert. Seine Aussage über 300.000 abgelehnte, aber nicht heim geführte Asylbewerber erhitzt die Gemüter. Laut Innenministerin Faeser und Grünen-Chefin Lang sei das Populismus. In einem mahnenden Brief an Bundeskanzler Scholz versucht sich Teggatz nun Gehör zu verschaffen. Er schreibt in seinem Brief: „seit Monaten befindet sich die Bundesrepublik Deutschland in der schwersten Migrationskrise seit dem Jahr 2015. Bereits im Monat August war die Anzahl der in Deutschland gestellten Anträge auf Asyl auf dem höchsten Niveau seit den Jahren 2015/2016. […] Da sich Frau Bundesinnenministerin Faeser nach wie vor nicht überwinden konnte, die Grenzkontrollen nach Polen, zur Tschechischen Republik und zur Schweiz bei der Europäischen Kommission anzumelden, möchte ich Sie herzlich bitten, dieses Thema zur Chefsache zu erklären und von Ihrer Richtlinienkompetenz Gebrauch zu machen. Meine Kolleginnen und Kollegen brauchen dringend eine mit dem europäischen Recht vereinbare Rechtsgrundlage, um an unseren Grenzen nicht nur kontrollieren, sondern auch grenzpolizeilich tätig werden zu dürfen.“
Der Haftbefehlt von Dr. Heinrich Habig soll bei einer weiteren Teilurteilsverkündung am 21.09. (diesen Donnerstag) außer Vollzug gesetzt werden. Das heißt, Dr. Habig wird nach 16 Monaten Gefängnis frei kommen. Allerdings spricht Rechtsanwalt Schmitz davon, dass bei den Verständigungsgesprächen mit Richterin Petra Breywisch-Lepping klar wurde, dass sie in der rechtlichen Würdigung des „Falls“ weiterhin Galaxien voneinander entfernt liegen. Das Gericht vertritt weiterhin die Auffassung, dass Dr. Habig falsch gehandelt habe und deshalb seinen Ausführungen keinen Glauben schenkt. Dass überhaupt diese Art des Verständigungsgesprächs möglich war, daran glaubte RA Schmitz nicht mehr, da sich das Gericht immer sehr unkooperativ zeigte. Auch wissen wir von Schikanen der Richterin – einer zweiten Sicherheitsschleuse, Kopien der Personalausweise von Besuchern, Fuß- und Handfesseln mit denen Dr. Habig zum Gericht gebracht wurde. Für RA Schmitz ist klar, ohne die große öffentliche Unterstützung, wäre diese Freilassung nicht möglich gewesen. Im extra dazu eingerichteten Telegram Kanal heißt es, „Es werden noch 2 Revisionen abzuarbeiten sein. Und was danach kommt bzw. noch kommen könnte, das hängt davon ab, wie diese Revisionen ausgehen werden.“
Schrieb das Bayrische Oberste Landesgericht ein Gesinnungsurteil? Diese Frage stellt sich die pensionierte Rechtsanwältin Lescaux im Fall des Maskenprozesses bei Dr. Weikl. Denn im Urteil heißt es: „Der Angeklagte habe systematisch gehandelt. Das sehe man daran, dass er einen maßnahmenkritischen Verein gegründet habe, dass er Vorträge hielt und an Demonstrationen teilnahm. Er habe seinen Attesten rechtliche Ausführungen beigefügt, zu denen er weder kompetent noch berechtigt sei.“ Auch zitiert Lescaux in ihrem Gastbetrag eine empörenswerte Passage: „Die von den Erziehungsberechtigten geschilderten Beschwerden erschöpften sich in Atemnot, Panik, Angst, Schwindel, Kopfschmerzen, Hautausschlag, Übelkeit und Konzentrationsstörungen….“. Die Rechtsanwältin kommentiert dies wie folgt: „Was bitte, hat in diesem Zusammenhang, bei dieser Auflistung von Kinderleid, die Formulierung „erschöpften sich“ zu suchen? Mehr war nicht? Nur Atemnot? Na ja, also dann – quälen wir die Kinder doch einfach weiter. Das bißchen Angst und Panik…“ Zur Strafbarkeit von Dr. Weikl wie es der Richter sieht, schreibt Lescaux: „Die Begründung liegt also in der lapidaren Behauptung „anders als bei …“ und mit dieser Nicht-Begründung begründet das BayObLG im Fall Dr. Weikl nun die Strafbarkeit. Das nenne ich persönlich ein Isso-Argument. Iss so. Ist so, weil es so ist.“ Mehr zu dem Revisionsurteil, welches bereits am 05.6.23 gesprochen wurde und worüber bislang niemand im Widerstand berichtete, im Gastbeitrag auf dem Blog.
Blinder Klimaktivismus? Es ist beschlossen das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Nach den Plänen sollen neu eingebaute Heizungen künftig zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, was klassische Öl- und Gasheizungen nicht leisten können. Die neuen Regeln sollen ab Januar 2024 zunächst für Neubauten in Neubaugebieten gelten. Bei allen anderen Gebäuden sollen die Kommunen erst eine Wärmeplanung bis Mitte 2026 und Mitte 2028 vorlegen. Eine Debatte darüber wird von SPD, Grünen und der FDP mit dem Begriff Klimaleugnung abgelehnt. Interessant ist, dass eine aktuelle Umfrage sagt, dass „Öl- und Gasheizungen beliebter als gedacht“ sind. Selbst bei den Grünen-Wählern sind nur 39,5% zufrieden, aber 50% unzufrieden. Ende September muss das Gesetz noch durch den Bundesrat. Die CDU kündigte an, sie will in 2 Jahren, wenn Wahlen sind, dieses Gesetz wieder zurück nehmen. Interessant ist dabei auch die Energiepreisprognose des Wirtschaftsministeriums, die kürzlich durch eine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion bekannt wurde. Demnach geht das Ministerium trotz des steigenden CO2-Preises davon aus, dass der Preis für eine Kilowattstunde Gas von aktuell 16 Cent auf 14,4 Cent im Jahr 2035 zurückgeht. Für die Kilowattstunde Strom im Rahmen eines Wärmepumpentarifs geht das Ministerium aktuell von 33,5 Cent je Kilowattstunde aus, im Jahr 2035 von 31,5 Cent.
Man will es von Seiten der Öffentlich-Rechtlichen auf jeden Fall vermeiden, dass die AfD mehr Zuspruch erhält. Doch hat man das Gefühl, dass jede weitere „Kampagne“ der Öffentlich-Rechtlichen genau das Gegenteil erreicht. Antje Kießler (Angestellte der tagesschau) spricht in einem aktuellen Instagram Video, in dem sie dazu aufruft, Alice Weidel Fragen zu stellen davon, dass die AfD keine Partei wie jede andere sei. Sie führt aus, dass SPD, Die Grünen und die FDP an Zustimmung verlieren, die AfD aber immer mehr an Zustimmung gewinnt. Laut aktuellem ARD-Deutschland Trend wählen 29% die CDU/CSU, 22% die AfD, 16% die SPD und 14% die Grünen.
Die Medien ermöglichen den Einstieg in den nächsten Panikherbst und Winter, schließlich müssen die gelagerten Impfdosen und der angepasste Impfstoff, der ja bereits in Arbeit ist, an und in die Bevölkerung gebracht werden. Die Bild titelt heute: „Hausärzte raten zu Corona-Auffrischungsimpfungen“. Eigentlich empfiehlt es nur der Sprecher des bayrischen Hausärzteverbands, der spricht auch von einer gewissen Basisimmunität, aber natürlich müssen die vulnerablen Gruppen und Patienten ab 60 nochmal zur Nadel gebeten werden. Das liest man bei der Bild aber nur im Kleingedruckten, denn je mehr dies missverstehen und sich impfen lassen, desto besser. Eigentliche müsste es heißen: neue Impfkollektion für den Herbst/Winter 2023 bald verfügbar. Im aktuellen RKI Bericht (bis 13.08) wird aber auf einen noch viel wichtigeren Aspekt hingewiesen: „In eigener Sache: Trotz der Ferienzeit bitten wir alle an der virologischen Sentinelsurveillance beteiligten Praxen, kontinuierlich weiterhin Patientinnen und Patienten mit Symptomen einer akuten Atemwegsinfektion zu beproben, um Änderungen der ARE-Aktivität bezüglich der verursachenden Erreger besser einschätzen zu können“. Es sollte wohl heißen, um den Panikmodus zu aktivieren und Big-Pharma in die Karten zu spielen.
Das ARD hakt nun offiziell in einem Beitrag zu den Europäischen Verträgen, die von der Leyen per SMS mit BioNTech/Pfizer CEO Albert Bourla vereinbart hatte, nach. Im April wurde in einem Beitrag zu Impfgeschädigten dieses Thema bereits aufgegriffen. Nun greift ein Beitrag bei plusminus das gesetzeswidrige Handeln von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erneut auf. Obwohl bereits 2 Verträge mit Pfizer über 600 Millionen Impfdosen bestanden, orderte von der Leyen per SMS und Telefon weitere Impfdosen. Die Rede ist von 1,8 Mrd. Dosen für 35.000.000.000 Euro. Ein belgischer Staatsbürger klagt derzeit um die Herausgabe dieser SMSen mit Albert Bourla – doch nicht nur er ist dabei erfolglos. Auch Alexander Fanta und EU-Abgeordnete, die dagegen klagen, haben bislang keinen Erfolg. Der Europäische Rechnungshof und die Ombudsfrau Emily O’Reilly hatten bislang ebenfalls keinen Erfolg. Die New York Times versucht derzeit ebenfalls durch eine Klage die Herausgabe zu erzwingen. Aktuell ermittelt wohl auch die Europäische Staatsanwaltschaft – doch deren Engagement gilt, wie wir alle wissen, eher der Verfolgung unschuldige Bürger. Von der Leyen schweigt zu alledem, hatte sie 2019 mit ihrem Löschen von SMSen von ihrem Diensthandy die Erfahrung gemacht, damit ganz einfach durchzukommen. Schließlich ordnete die Löschung ja auch ihr eigenes Ministerium an. Dabei sitzen unschuldige Ärzte weiterhin im Gefängnis, weil sie Menschen geholfen haben. Korrupte Menschen wie von der Leyen, Scholz und Co. laufen weiterhin frei herum. Inzwischen stehen 4,6 Mrd. Impfdosen im Bestand der EU, was für jeden EU-Bürger 10 Dosen bedeuten würde. Verbraucht wurden derzeit 1/5 der bestellten Dosen. Auch der Preis für diese Dosen wirft Fragen auf, denn im Nachschlagskauf wurde mehr bezahlt. Der Preis erhöhte sich von 15,50 Euro auf 19,50 Euro. Wieso bleibt auch hier geheim.
Endlich geht es wieder los! Monatelang war es nun ruhig gewesen um Corona. Der Großteil der geimpften Deutschen ist mit dem Thema sowieso durch – ist doch wieder alles wie vor Corona. Unser Blog also – ein Fall für das Abstellgleis? Glücklicherweise nicht. Die Medien sind wieder „maximal besorgt“. Schuld ist Eris. Das ist übrigens die griechische Göttin der Zwietracht und des Streits, die Namensgeberin für eine neue – natürlich ganz gefährliche – Corona Variante war. Glücklicherweise ist die Rettung nahe – BioNTech-Pfizer steht bereits in den Startlöchern. Wie es weitergeht, das wissen wir ja alle: die Deutschen werden wieder einmal zur Nadel gebeten. Wobei das Phänomen ja nicht rein Deutsch ist.