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Fall Urmetzer – Dr. Kisielinski wird im Verfahren als Gutachter über die Gefahren des Masketragens aussagen

Seit Monaten wird in einem aufwändigen Prozess dem Facharzt Urmetzer aus Nürnberg der Prozess gemacht. Natürlich – wie sollte es anders sein – wegen „Maskenattesten“. Die deutsche Justiz, die bei Politikern und Gruppenvergewaltigern gerne mal beide Augen verschließt, geht mit voller Wucht gegen rechtschaffende Ärzte wie Herrn Urmetzer vor. Die ehemalige Rechtsanwältin „Margot Lescaux“ war auch schon bei einem Verhandlungstag in Nürnberg vor Ort und gibt in diesem Beitrag ein Update über das Verfahren. Schon am 11.01.2024 soll Dr. Kesielinski als Gutachter vor Gericht aussagen – er hat bereits zahlreiche Studien über die „Gefahren des Masketragens“ veröffentlicht. Vielleicht kann er ein Gegenpol zu einer bisher angehörten Gutachterin sein, die das Motto vertrat, dass „normalerweise die Bevölkerung keine Probleme beim Tragen von Masken hätte, was man schon daran sähe, dass nicht noch mehr Ärzte entsprechende Bescheinigungen ausgestellt hätten“. Es zeigt sich einmal mehr, dass ein Arzt, der sich um seine Patienten und ihr Wohlbefinden kümmert, von unschätzbarem Wert ist. Mögen ihn viele Menschen bei den weiteren Prozesstagen unterstützen.

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Dinekli (63) – Maskenprozess seit 3 Jahren: charakterlich für Arztberuf ungeeignet

Rechtsanwältin Wörmer beendet das Interview (Achtung: YouTube) mit den Worten „ich habe jetzt nicht mit einem Wunder gerechnet“. Die Ärztin Perin Dinekli steht seit 3 Jahren wegen angeblich falscher Maskenatteste vor Gericht. Nicht nur kurzfristig abgesagte Verhandlungstermine, nein auch ein direkt auf ihren Geburtstag gelegter Verhandlungstermin, sollten Dinekli wohl zusetzen. Obwohl ihr die Richterin mündlich zusagte, dass sie nicht zu 90 Tagessätzen verurteilt werde, tat dies die junge Richterin trotzdem. Dinekli geht von einer Einflussnahme auf die bislang recht obbjektiv agierende Richterin aus. Auch der Sachverständige Prof. Bergholz wurde trotz seiner 800 km langen Anreise nicht gehört. Er fasst die Regelung für das Tragen von Masken wie folgt zusammen: „nicht nötig”, „nicht wirksam“, „aber schädlich“. Die Approbationsbehörde scheint derzeit nur darauf zu warten, Dinekli die Approbation zu entziehen. Aus dem Brief zitiert Dinekli: „Es bestünde der Verdacht, dass sie als Ärztin unwürdig und unzuverlässig in ihrer Persönlichkeit sei und deshalb charakterlich nicht für den Arztberuf geeignet sei.“

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4 Klagen von Impfgeschädigten: BioNTech & Moderna vor Gericht – die Kosten trägt der Steuerzahler

Die heutigen 4 Klagen am Düsseldorfer Landgericht befassen sich mit folgenden Impfschäden: „Atemnot, Seh- und Bewusstseinsstörungen, Bluthochdruck, Gürtelrose, Herzmuskelentzündung, Erschöpfung, Schlafstörungen und Panikattacken.“ Zwei Frauen und ein Mann fordern von BioNTech „insgesamt fast 500.000 Euro als Schmerzensgeld und mehr als 30.000 Euro materiellen Schadenersatz“. Eine weitere Frau (55) fordert von Moderna 150.000 Euro.

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Covid-19 Hausdurchsuchung Politik Polizei Rechtslupe

Warum sind Hausdurchsuchungen in Deutschland in? – Anwalt: Polizei ist in der Lage einen zu verprügeln

Hausdurchsuchungen bei Menschen, welche sich politisch kritisch gegenüber der aktuellen Regierungsmeinung äußern, sind politische Meinungsdelikte laut Strafverteidiger Dubravko. Sie scheinen ein neuer Trend in Deutschland zu sein, denn aus Österreich kann das die ehemalige Polizistin Pühringer nicht bestätigen, sehr wohl aber durch Gespräche mit Polizisten aus Deutschland. In diesem Beitrag bekommt ihr juristische Tipps, wie ihr euch verhalten solltet, wenn die Polizei klingelt. Hausdurchsuchungen finden generell früh am Morgen oder nachts statt, so Anwalt Dubravko Mandic. Dadurch werden die Menschen überrumpelt und sind geschockt. Solche Hausdurchsuchungen sind Teil eines politischen Instruments und sollen die Menschen demütigen. Sie sollen wissen, dass sie in Deutschland mit Kriminellen gleichgesetzt werden. Er sagt ganz klar, dass Polizisten nicht dafür bekannt sind, sich an Recht und Gesetz zu halten. Und wie soll sich so ein Polizist, der sich bei „normalen“ Beschuldigten schon nicht an gewisse Regeln hält, gegenüber Menschen, welche politisch nach seiner Auffassung völlig falsch denken, wohl verhalten? Der Strafrechtler sagt auch, dass Menschen die sich derzeit politisch kritisch äußern, wie beispielsweise AfD Politiker, sehr wahrscheinlich mit einer Hausdurchsuchung rechnen müssen. Zu kritischeren Polizisten – die wie wir denken – hat er eine klare Meinung: sie wollen ihre eigene Haut und Karriere retten. Wenn diese etwas „Unrechtes“ sehen, schweigen sie eher, als ihre Kollegen darauf anzusprechen. Und er hält fest: „Also von dieser politischen Übereinstimmung kann man sich im Zweifel auch nichts kaufen.“

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Covid-19 Gerichtsurteil Impfpflicht Maske Politik Rechtslupe Versammlung

Richterin Juli Zeh: bei scheiß Verordnungen weigern sich deutsche Richter Entscheidungen zu treffen

Wie können wir verhindern, dass all das wieder passiert – beispielsweise in Zeiten einer Klimahysterie unter dem Deckmantel des Klimaschutzes? Darum geht es aber in unserem Beitrag gar nicht. Ein bisschen vielleicht, dank des eingebundene Videos schon, aber nicht hauptsächlich. Hauptsächlich geht es darum, dass die ehrenamtliche Richterin Juli Zeh davon spricht, dass die Exekutive während der Corona-Pandemie „scheiß Verordnungen“ machte und kein Richter in Deutschland die „Eier“ hatte, die Grundrechte höher zu hängen als die persönliche Karriere und aus der Masse heraus zu stechen. Sie selbst formulierte es wie folgt: „Es heißt, es geht in die Verantwortung des einzelnen Entscheiders über, im Eilrechtsschutz zu sagen, wir hängen die Grundrechte so hoch, dass wir mit diesem Risiko leben, dass die Aufhebung der Maßnahme vielleicht wirklich massive Todesfolgen haben wird und das ist ein unheimlich hoher Verantwortungsübergang.“ Hamed entgegnet dieser ganzen Rechtfertigung – welche nach 3 Jahre sehr unreal wirkt – „Die eine Richterin sagte mir, ‚ja, ich habe mir nochmal die Umfragewerte angeschaut‘, das war im Januar 2021, ‚die Menschen stehen immernoch hinter den Maßnahmen‘. Dann habe ich gesagt: ‚Ja, ich bin auf Sexualdelikte spezialisiert. Wenn sie da die Menschen fragen, was man mit Sexualstraftätern machen soll, würden sie das auch so machen. Wir haben eine Demokratie, die Minderheiten schützt, wir haben keine Tyrannei der Mehrheit‘. Aber das war das Bild, deshalb erzähl ich das. Das ist einfach die Praxis, mit der ich jeden Tag konfrontiert war und meinen Mandaten erklären musste, wie kann das eigentlich sein.“ RAinBahner bringt es deutlicher auf den Punkt: „Sie wissen alles ganz genau – und sie halten dennoch die Klappe – sie halten nicht dagegen! […] Lippenbekenntnisse sind feige und nutzen niemandem.“

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Exklusiv: Maskenprozess gegen Dr. Weikl Gesinnungsurteil im Revisionsverfahren?

Schrieb das Bayrische Oberste Landesgericht ein Gesinnungsurteil? Diese Frage stellt sich die pensionierte Rechtsanwältin Lescaux im Fall des Maskenprozesses bei Dr. Weikl. Denn im Urteil heißt es: „Der Angeklagte habe systematisch gehandelt. Das sehe man daran, dass er einen maßnahmenkritischen Verein gegründet habe, dass er Vorträge hielt und an Demonstrationen teilnahm. Er habe seinen Attesten rechtliche Ausführungen beigefügt, zu denen er weder kompetent noch berechtigt sei.“ Auch zitiert Lescaux in ihrem Gastbetrag eine empörenswerte Passage: „Die von den Erziehungsberechtigten geschilderten Beschwerden erschöpften sich in Atemnot, Panik, Angst, Schwindel, Kopfschmerzen, Hautausschlag, Übelkeit und Konzentrationsstörungen….“. Die Rechtsanwältin kommentiert dies wie folgt: „Was bitte, hat in diesem Zusammenhang, bei dieser Auflistung von Kinderleid, die Formulierung „erschöpften sich“ zu suchen? Mehr war nicht? Nur Atemnot? Na ja, also dann – quälen wir die Kinder doch einfach weiter. Das bißchen Angst und Panik…“ Zur Strafbarkeit von Dr. Weikl wie es der Richter sieht, schreibt Lescaux: „Die Begründung liegt also in der lapidaren Behauptung „anders als bei …“ und mit dieser Nicht-Begründung begründet das BayObLG im Fall Dr. Weikl nun die Strafbarkeit. Das nenne ich persönlich ein Isso-Argument. Iss so. Ist so, weil es so ist.“ Mehr zu dem Revisionsurteil, welches bereits am 05.6.23 gesprochen wurde und worüber bislang niemand im Widerstand berichtete, im Gastbeitrag auf dem Blog.

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Gastbeitrag Maske Medizin Rechtslupe

Alleingelassen: Verfahren gegen Dr. Urmetzer wegen Maskenattesten

In Nürnberg wird derzeit Dr. Urmetzer der „Prozess gemacht“. Er habe „unrichtige Maskenatteste ausgestellt“. Ursprünglich wurde er in 264 Fällen angeklagt, von denen derzeit noch 100 übrig sind. Der Vorwurf: er habe Atteste aufgrund telefonischer oder schriftlicher Schilderungen ausgestellt – eine persönliche Inaugenscheinnahme hätte erst zeitlich danach in der Praxis stattgefunden. Trotz der über 260 Personen, denen Dr. Urmetzer geholfen hat, waren am Prozzestag am 7.9. nur 15 – 20 Zuschauer vor Ort, von denen nur 4 bis nach der Mittagspause durchhielten. Vor Ort war auch die ehemalige Anwältin „Margot Lescaux“, die eindrucksvoll über die Geschehnisse und die Befragung der Zeugen an diesem Tag berichtet. Dabei kommen wieder Erlebnisse hoch, die viele mittlerweile schon vergessen haben – oder sich zumindest wünschen würden, dass sie einfach vergessen werden. Da wurden Kinder von Lehrern angeschrien, sie sollen ihre Maske gefälligst richtig aufsetzen. Ärzte nahmen die Sorge von Eltern, die Maske können ihrem Kind schaden, nicht ernst und verspotteten die Eltern sogar. Dieser Beitrag gibt einen Einblick in viele Einzelschicksale – jeder Person dahinter, wollte Dr. Urmetzer helfen. Hier die aktuellen Gerichtstermine zur Vor-Ort-Präsenz: 20. September / 11. Oktober / 26. Oktober / 7. November / 14. November / 30. November / 12. Dezember / 19. Dezember.

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Gerichtsurteil Impfschaden Rechtslupe

Fehlurteil: 3 Tage nach der AstraZeneca Spritze ist die Zahnärztin (40) taub – Symptom wäre laut Pharmakonzern unbekannt

Eine Zahnärztin (40) klagt gegen AstraZeneca, weil diese 3 Tage nach der Spritze auf dem rechten Ohr taub und berufsunfähig ist. Im Juni behaupteten Vertreter des Pharmakonzerns AstraZeneca, dass Hörschäden bislang in keiner Studie als Nebenwirkung auftauchten. Der Fall, so Cäsar-Preller, hebe sich von anderen ab: Die Berufsgenossenschaft der Klägerin habe ihren Impfschaden schriftlich anerkannt, das sei eine große Ausnahme. Das Gericht ging allerdings nicht in die Beweisaufnahme, sondern weist die Klage ab. Ähnlich lief dies auch bei einer 33-Jährigen, die vor dem Landgericht Hof klagte und deren Verfahren nun vor dem OLG Bamberg verhandelt wird. Am 14. August äußerte der Senat dort Zweifel, ob der Hersteller AstraZeneca ausreichend über Nebenwirkungen informiert hatte. Das OLG will deshalb ein Gutachten einholen. Die betroffene Zahnärztin (40) will in Berufung gehen und vor das Oberlandesgericht Koblenz ziehen. Interessant dazu ist die heutige Meldung zu Beckenbauer, denn der erzählte: „Ich hatte auf einem Auge einen sogenannten Augeninfarkt. Rechts sehe ich leider nichts mehr. Damit komme ich klar. Und mit dem Herzen muss ich aufpassen.“ Interessant, denn die Zahnärztin leidet ebenfalls an einer Thrombose im Ohr, auf die der Hörschaden zurückzuführen ist. Ist Beckenbauer vielleicht auch mit AstraZeneca geimpft worden und sein möglicher Impfschaden überhaupt an das Paul-Ehrlich Institut gemeldet? Aber auch der Impfstoff BioNTech verursacht derart Beschwerden, denn Dietmar S. klagt ebenfalls wegen seines Impfschadens.

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Gerichtsurteil Impfschaden Impfung Rechtslupe

OLG Bamberg verlangt Gutachten wegen Darmvenenthrombose bei einer 33-Jährigen nach AstraZeneca Spritze

Vielleicht erinnern sich noch einige an unsere Artikel zum Fall AstraZeneca. Damals wurde Ramona Klüglein (10.03.2021) geimpft und verlor durch mehrere Thrombosen in einer Operation 3 Meter Dünndarm. Das Landgericht Hof wies ihre Klage damals ab. Nun wird der Fall vor dem OLG Bamberg verhandelt. Damals starb eine 32-Jährige, über die man heute nicht mehr viel hört. Sie starb am 09.03.2021 an einer Hirnblutung. Am 15.03. setzt Jens Spahn die Impfung mit AstraZeneca offiziell aus. Damals waren 7 Menschen von der Sinusvenenthrombose betroffen. Im 8. PEI Sicherheitsbericht waren dann bereits 15 Fälle aufgeführt, 11 Tage später dann 31 Fälle. Der Anwalt von der Impfgeschädigten, Ramona Klüglein, erwähnt im Interview nach dem Prozesstag gegen AstraZeneca: „es wird sicherlich auch für andere Gerichte von Bedeutung sein, dass man nicht, wie es viele Landgerichte getan haben, ohne Gutachten in erster Instanz über Risiken und Nutzen und Informationspflichten entscheidet, sondern dass man dafür auch medizinische Gutachten benötigt.“ Der Senat geht davon aus, dass die Risiken einer Thrombose nicht ausreichend dargestellt worden sein könnten und will ein Gutachten einholen. Geklärt werden soll die Frage, „ob eine Darstellung in der Fachinformation nach dem damaligen wissenschaftlichen Stand geboten war“. Wir hoffen, dass dieser Richter nicht auch bald ein Opfer wird und eine Hausdurchsuchung zu erwarten hat.

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Impfreaktion Impfschaden Impfung Rechtslupe

Standardaufklärungsbögen des RKI zur mRNA-Impfung haben nicht auf Risiken hingewiesen

Wir wissen inzwischen, dass eine fehlende Aufklärung eine Impfung rechtswidrig macht. Rechtsanwalt Gebauer, der vor kurzem dazu einen Fachaufsatz bei der NJW veröffentlichte, spricht in einem aktuellen Interview von einem experimentellen Charakter bei der mRNA-Impfung. Auch spricht er davon, dass eine Aufklärung zu solch einem experimentellen Eingriff, dessen Risiken nicht überschaubar sind, laut Gesetzestext wohlüberlegt sein müssen. Ist eine Aufklärung just in dem Moment, in dem der Patienten die Spritze erhält, also mit ausreichend Abstand durch den Patienten zu bewerten? Eine Leserin kommentierte dieses Interview und wir möchten dies gerne auf dem Blog veröffentlichen. Sie stellt sich u.a. die Frage wieso die NJW auf einmal – nach 3 Jahren – plötzlich derart kritische Fachaufsätze veröffentlicht – wenn im Gegensatz Hans-Georg Maaßen die Zusammenarbeit mit der NJW beendet wurde. Auch kritisiert sie die Generalamnestie durch RA Gebauer gegenüber den Ärzten. Gebauer sagt im Interview: „Wir sind Menschen und wir haben alle schon mal was falsch gemacht. Deswegen stellt sich die Frage: wenn es denn falsch gelaufen ist, wie kriegt man es anschließend wieder eingefangen?“ Sie fragt kritisch, wie der Artikel nach den Aussagen Gebauers zu bewerten ist. Auch stellt sie die Frage: Sind Ärzte bei künftigen Impfungen mit neuen Stoffen strafrechtliche abgesichert?