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Test- und Maskenpflicht entfällt offiziell – doch politisch motivierte Geschäftsführer wollen der Regierung gefallen!

Zum 1. März werden Beschäftigte und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen von der Maskenpflicht befreit. Nicht erst im April, wie eigentlich geplant. Was ein großartiger Schritt in Richtung Selbstbestimmung und Freiheit – nicht! Beispielsweise setzt das Klinikum Neumarkt darauf, dass es vom Gesetzgeber ein vorgeschriebenes Hygienekonzept gäbe. Dies wäre die Grundlage, die Mitarbeiter auch weiterhin zum Tragen zu verpflichten. In einer E-Mail an die Mitarbeiter heißt es: „Alle Mitarbeitenden mit Patientenkontakt verpflichten wir weiterhin, sich 2x pro Woche mittels Antigen-Schnelltest zu testen. Bitte tragen Sie diese Ergebnisse einstweilen in ELO ein. Die Maskenpflicht für Mitarbeitende mit Patientenkontakt bleibt ebenfalls weiterhin bestehen. Uns hat eine Nachricht erreicht, dass dort wohl Mitarbeiter kündigen und es dort krankheitsbedingt massive Ausfälle gäbe. Schreibt uns gerne in den Kommentarbereich, wo dies ebenfalls so gehandhabt wird.

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Maskenbetrug von Influencer Kliemann in Millionenhöhe wird eingestellt – Ärztin wegen Maskenattesten verhaftet

Während Michael Ballweg seit nun 9 Monaten unschuldig im Gefängnis sitzt, werden andere Personen, die die Bürger um Millionen geprellt haben, gegen eine geringe Geldbuße freigesprochen. Eine Ärztin sitzt gar im Gefängnis, weil sie angeblich „unrichtige Maskenatteste“ ausgestellt hat. Menschen, die mit solchen Attesten „erwischt wurden“ werden vom Staat verfolgt und gegängelt, denn ihnen droht eine Vorstrafe. Demgegenüber berichtet die Tagesschau wohlwollend über Kliemann – was kann man auch vom Staatsfunk anderes erwarten, der solche Menschen ja bis dato hofierte. An dieser Stelle soll auch an Ärzte wie Dr. Weikl, Dr. Schieffmann oder Dr. Javid-Kistel erinnert werden.

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Urteil zum Fall von Dr. Weikl: 1 Jahr auf Bewährung und Gerichtskosten soll er selbst tragen?!

Dr. Weikl soll wegen angeblich 24 unrichtiger Maskenatteste nun 1 Jahr auf Bewährung laut Gerichtsurteil bekommen. Die Gerichtskosten muss er selbst tragen und darf 2 Jahre nicht straffällig werden. Das dringt durch Bettina Gorzolla, welche alle Termine begleitete, an die Öffentlichkeit . Wer Deutschland 2022 kennengelernt hat, weiß, dass es ein leichtes ist für den deutschen Staat, seine eigenen Bürger zu verfolgen. Damit einher gehen aber auch ein Vertrauensverlust und viele Stunden in denen man sich mit der Verfolgung durch den Staat, in dem man lebt, befassen muss. Vermutlich werden Dr. Weikl und seine Anwälte Revision einlegen.

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Staatsanwalt Feiler will unschuldigen Arzt (Dr. Weikl) hinter Gittern sehen

Dr. Weikl hat immer im Sinne seiner Patienten und seines ärztlichen Auftrags gehandelt. Die Patientengesundheit stand bei ihm immer ganz oben und deshalb ging er mutig voran. Nun droht ihm die Staatsanwaltschaft mit zwei Jahren Haft und einem dreijährigen Berufsverbot. Morgen um 10:00 Uhr ist die Urteilsverkündung vor dem Landgericht. Das zahlreiche erscheinen vieler Menschen ist an dieser Stelle ausdrücklich erwünscht. Unterstützen wir Dr. Weikl und zeigen ihm, dass er nicht alleine ist.

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Kriminalisierung normaler Bürger und Hausdurchsuchungen: zwei wichtige Urteile zum Thema Maskenatteste

Für Menschen wie uns beim Corona-Blog ist es dieser Tage nicht leicht. Der Staat verfolgt uns auf das Härteste und unser Team, welches sehr klein ist, hat große Sorgen. Der eigene Staat will uns Kriminalisieren, weil wir nicht schweigend zustimmen. Unser Blog ist nicht wie die anderen Medienportale, wir machen unsere Arbeit ehrenamtlich und zeigen darüber hinaus im Alltag Gesicht. Das führt dazu, dass wir bereits mehrfach vor Gericht standen und stehen werden. Wenn unschuldige Bürger kriminalisiert werden, dann stehen wir nicht nur mit einem Bein in einer Diktatur.

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Eine ganz normale Zugfahrt 2022: „los setzen sie endlich die Maske auf, willst du was vor die Fresse haben?”

Während der „normale Bürger“ eine Maske, bald sogar wieder eine FFP2-Maske im Flieger tragen muss, machen sich unsere Politiker im abgeschotteten Regierungsflieger ihre eigenen Regeln. Mal davon abgesehen, dass das normale Fußvolk am liebsten nur noch mit dem Lastenrad durch die Straßen rollen soll. Auf einer Zugfahrt, machte eine junge Frau, die offensichtlich mit ihrer Instagram Story beschäftigt war, eine wirklich erschreckende Erfahrung. Ein Fahrgast droht ihr an, ihr auf die Fresse zu hauen, wenn sie ihre Maske nicht aufsetze.

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Lauterbach sei 4-fach „geimpft“ und habe sich jetzt trotz/wegen der vielen „Pikse“ mit Corona infiziert

Lauterbach ist nach Angaben seines Ministeriums vierfach geimpft. Das Ministerium schrieb laut der Tagesschau: „Dies zeigt, dass bei der hochansteckenden Omikronvariante eine Infektion selbst bei äußerster Vorsicht nicht vollständig auszuschließen ist“. Lauterbach appelliere daher erneut an alle, sich umsichtig zu verhalten und auf einen ausreichenden Impfschutz zu achten, damit Infektionen und schwere Verläufe soweit wie möglich verhindert werden könnten. Halten wir fest: trotz oder wegen der 4. „Impfung“ erkranken viele Menschen. Trotz oder wegen der Maskenpflicht erkranken auch viele Menschen an unterschiedlichsten Lungenerkrankungen. Und wegen der Impfpflicht gibt es kein Personal mehr in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, das die Menschen, trotz oder wegen ihrer Erkrankungen und Impfschäden, behandelt.

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Bundesregierung legt Entwurf für „besondere Schutzmaßnahmen“ im Herbst vor: Geimpft ist man nur noch 3 Monate nach dem letzten „Piks“

Tri tra trallala die neuen Maßnahmen für den Herbst sind da. Der liebe Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat für alle etwas mitgebracht. Diesmal werden auch die Geimpften reich beschenkt – drei Monate nach dem letzten „Piks“ gilt nun nur noch der Impfstatus. Wobei spontane Änderungen durch die Bundesregierung ohne Zustimmung des Bundesrats jederzeit möglich sind. Ansonsten bleibt alles beim Alten: Maskenpflicht ab der fünften Klasse, die Reise- und Hotelbranche werden quasi lahmgelegt, Unis werden dicht gemacht. Da bleibt nur eine Frage: wann reist denn den Deutschen der Geduldsfaden?

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Covid-19 FFP-Maske Medizinische Maske PCR-Test Rechtslupe Schnelltests

Die Corona-Arbeitsschutzverordung ist kürzlich außer Kraft getreten – für Krankenhäuser gilt dies jedoch nicht

Seit dem 25.05.2022 ist nun die Corona-ArbSchV außer Kraft getreten, was mit sich bringt, dass es in Betrieben keine Abstände, Plexiglasscheiben, Maskenpflicht, Testpflicht und andere unzählige undurchdachte Hygienekonzepte gibt. Die Ausnahme bildet wie immer der Pflege- und Medizinsektor, denn dort halten sich ja auch überwiegend die vulnerablen Gruppen auf. Das Thema Hausrecht und die bislang viel verbreitete Maskenpflicht wurde übrigens in Baden-Württemberg in einem Eilverfahren vom Verwaltungsgericht Sigmaringen als voraussichtlich rechtswidrig eingestuft.

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Dr. Weikl äußert sich nun ausführlich zu seinem „Maskenattest-Prozess“ – Staatsanwalt und Richter scheinen sich dabei gut zu kennen

Dr. Weikl wurde Opfer unserer Justiz. Der jetzige Staatsanwalt Herr Feiler – der für Dr. Weikl 2,5 Jahre ohne Bewährung forderte – war vor Herrn Mikla, der nun das Urteil gesprochen hat, Richter am Amtsgericht in Passau. Ach ja und natürlich war Herr Mikla vorher auf dem Posten von Herrn Feiler – wie praktisch, sozusagen ein fliegender Wechsel. So ist immer sichergestellt, dass entsprechende Interessen vertreten werden. Aktuell werden ja offensichtlicherweise die Interessen des Staates vertreten, natürlich alles im Namen des Volkes.