In diesem Gastbeitrag erklärt die ehemalige Anwältin „Margot Lescaux“, was ein Gesetzentwurf der Bundesregierung für Konsequenzen haben könnte, über den im September abgestimmt werden soll. Auf dem Papier ist es zwar keine Impfpflicht – in der Praxis allerdings schon. Er hat das Potenzial unsagbares Leid zu bringen. Ungeimpfte dürften beispielsweise ihre Angehörigen in Pflegeheimen nicht mehr besuchen. Die Pflegekasse könnte Ungeimpften die Kostenübernahme für „Pflege daheim“ verweigern. Eine Neueinstellung oder eine Ausbildung im Gesundheitswesen könnte Ungeimpften versagt werden. Was Ende 2022 aufgehoben werden sollte, kommt vielleicht noch härter 2023 wieder.
Kategorie: Rechtslupe
Wilfried Schmitz findet klare Worte für den Prozessausgang, beim sogenannten Soldatenprozess: „Tatsächlich muss man sich mit der Tatsache anfreunden, dass die gesamte Beweisaufnahme letztlich nur eine Fakeveranstaltung war, man war überhaupt nicht daran interessiert die Ergebnisse der Beweisaufnahme wirklich zu verwerten.“ Der Focus titelte bereits am 07.07. um 6:48, dass die Klage abgewiesen wurde, obwohl das Gericht in der Verhandlung, am Tag zuvor, offiziell mitteilte, dass dies erst gegen 11:00 Uhr Mittag verkündet werden soll. Deshalb wird nun ein Befangenheitsantrag gestellt, wobei Schmitz bereits limitierend erwähnt, dass diese, da Richter unbefangene Götter sind, so gut wie nie durchgehen.
Erneut wendet sich die Anwaltskanzlei Rogert und Ulbrich mit einer Anzeige, zum Thema V-AIDS (impfinduziertes Immunschwächesyndrom), im Focus an die Öffentlichkeit. Sie baten ihre impfgeschädigten Mandanten um ein großes Blutbild mit Markern wie die Lymphozyten, die Anzahl der T-Reg, der Th1/Th2 Zytokinstatus und auch eine Testung der natürlichen Killerzellen. Die Ergebnisse der Blutproben ergaben, dass wenn V-AIDS vorliegt, die Lebenserwartung der Betroffenen deutlich reduziert ist. Die Kanzlei zieht deshalb sechsstellige Schadensersatzbeiträge für ihre Mandaten in Erwägung.
Vor wenigen Tagen erging ein Beschluss des Verwaltungsgerichts in Schleswig Holstein. Und jetzt verbreiten sich unzählige Gerüchte in Windeseile: die Bescheide der Gesundheitsämter seien allesamt rechtswidrig. Oder: im Gesundheitswesen müsse keiner mehr Angst vor Bußgeldern haben. Ist das wirklich wahr? Margot Lescaux, ehemalige Anwältin, erklärt den Beschluss im Detail und wir greifen vorweg: Zu große Freude ist hier fehl am Platz.
Inzwischen hören wir bald wöchentlich von einer neuen Hausdurchsuchung oder einer anderen staatlichen Schikane gegenüber Menschen, die sich kritisch äußern. Bei dem Arzt Dr. Brandenburg wurde die Wohnung durchsucht, „wegen Schusswaffen“ – erwähnt wird von der Presse dann aber nicht, dass er Jäger und Sportschütze ist. Auch Prof. Hockertz war von einer brutalen Hausdurchsuchung betroffen, bei dem Format Kollateral äußert er sich aktuell dazu. Der Polizist Oberndorf spricht bei Klagepaten darüber, wie man sich bei einer solchen Hausdurchsuchung verhalten soll.
Seit dem 25.05.2022 ist nun die Corona-ArbSchV außer Kraft getreten, was mit sich bringt, dass es in Betrieben keine Abstände, Plexiglasscheiben, Maskenpflicht, Testpflicht und andere unzählige undurchdachte Hygienekonzepte gibt. Die Ausnahme bildet wie immer der Pflege- und Medizinsektor, denn dort halten sich ja auch überwiegend die vulnerablen Gruppen auf. Das Thema Hausrecht und die bislang viel verbreitete Maskenpflicht wurde übrigens in Baden-Württemberg in einem Eilverfahren vom Verwaltungsgericht Sigmaringen als voraussichtlich rechtswidrig eingestuft.
Das Urteil des Bundesverfassungsgericht ist gefallen und stellt damit eine ernsthafte Bedrohung für die pflegerische und medizinische Versorgung der Menschen in Deutschland dar. In diesem Beitrag werden wir zwei Hinweise dazu, von der pensionierten RAin Lescaux und der RAin Hamed, veröffentlichen. Erstere gibt hierbei den Betroffenen Tipps, wie sie nun weiter vorgehen können. Auch die aktuelle Pressemitteilung von RA Lipinski findet Beachtung in diesem Beitrag. Die Enttäuschung und das Entsetzen dieser Entscheidung ist den Menschen deutlich anzumerken.
Es war zu erwarten und doch schockiert es viele Menschen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde von RA Lipinski zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht (Nachweispflicht) abgelehnt. Laut RA Lipinski wurden die vorgelegten Studien, aus dem In- und Ausland, von den Richtern nicht gelesen. Er selbst sagt in einer Stellungnahme: „Der medizinische ‚Sachverstand‘ der 8 Richter scheint auch rund 26 Monate, nach Ausrufung des ersten Lockdowns, nicht über das bloße Wiedergeben und Zitieren der der Bundesregierung unterstehenden, weisungsabhängigen Bundesbehörden (RKI und PEI) hinauszugehen.“
Dr. Weikl wurde Opfer unserer Justiz. Der jetzige Staatsanwalt Herr Feiler – der für Dr. Weikl 2,5 Jahre ohne Bewährung forderte – war vor Herrn Mikla, der nun das Urteil gesprochen hat, Richter am Amtsgericht in Passau. Ach ja und natürlich war Herr Mikla vorher auf dem Posten von Herrn Feiler – wie praktisch, sozusagen ein fliegender Wechsel. So ist immer sichergestellt, dass entsprechende Interessen vertreten werden. Aktuell werden ja offensichtlicherweise die Interessen des Staates vertreten, natürlich alles im Namen des Volkes.
Viele haben schon Post vom Gesundheitsamt erhalten, bei einigen trudeln jetzt erst die Briefe ein und manche bleiben vermutlich ganz davon verschont. Richtig, es geht um die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Welche Möglichkeiten man hat, auf diese Briefe der Gesundheitsämter zu reagieren und was dabei prinzipiell zu beachten ist, erklärt eine Krankenschwester in einem Gastbeitrag. Dabei finden u.a. die Rechtsauffassung von RA Ludwig, RA Croset und RA Boehme-Neßler Anwendung.