Schrieb das Bayrische Oberste Landesgericht ein Gesinnungsurteil? Diese Frage stellt sich die pensionierte Rechtsanwältin Lescaux im Fall des Maskenprozesses bei Dr. Weikl. Denn im Urteil heißt es: „Der Angeklagte habe systematisch gehandelt. Das sehe man daran, dass er einen maßnahmenkritischen Verein gegründet habe, dass er Vorträge hielt und an Demonstrationen teilnahm. Er habe seinen Attesten rechtliche Ausführungen beigefügt, zu denen er weder kompetent noch berechtigt sei.“ Auch zitiert Lescaux in ihrem Gastbetrag eine empörenswerte Passage: „Die von den Erziehungsberechtigten geschilderten Beschwerden erschöpften sich in Atemnot, Panik, Angst, Schwindel, Kopfschmerzen, Hautausschlag, Übelkeit und Konzentrationsstörungen….“. Die Rechtsanwältin kommentiert dies wie folgt: „Was bitte, hat in diesem Zusammenhang, bei dieser Auflistung von Kinderleid, die Formulierung „erschöpften sich“ zu suchen? Mehr war nicht? Nur Atemnot? Na ja, also dann – quälen wir die Kinder doch einfach weiter. Das bißchen Angst und Panik…“ Zur Strafbarkeit von Dr. Weikl wie es der Richter sieht, schreibt Lescaux: „Die Begründung liegt also in der lapidaren Behauptung „anders als bei …“ und mit dieser Nicht-Begründung begründet das BayObLG im Fall Dr. Weikl nun die Strafbarkeit. Das nenne ich persönlich ein Isso-Argument. Iss so. Ist so, weil es so ist.“ Mehr zu dem Revisionsurteil, welches bereits am 05.6.23 gesprochen wurde und worüber bislang niemand im Widerstand berichtete, im Gastbeitrag auf dem Blog.
Kategorie: Medizin
In Nürnberg wird derzeit Dr. Urmetzer der „Prozess gemacht“. Er habe „unrichtige Maskenatteste ausgestellt“. Ursprünglich wurde er in 264 Fällen angeklagt, von denen derzeit noch 100 übrig sind. Der Vorwurf: er habe Atteste aufgrund telefonischer oder schriftlicher Schilderungen ausgestellt – eine persönliche Inaugenscheinnahme hätte erst zeitlich danach in der Praxis stattgefunden. Trotz der über 260 Personen, denen Dr. Urmetzer geholfen hat, waren am Prozzestag am 7.9. nur 15 – 20 Zuschauer vor Ort, von denen nur 4 bis nach der Mittagspause durchhielten. Vor Ort war auch die ehemalige Anwältin „Margot Lescaux“, die eindrucksvoll über die Geschehnisse und die Befragung der Zeugen an diesem Tag berichtet. Dabei kommen wieder Erlebnisse hoch, die viele mittlerweile schon vergessen haben – oder sich zumindest wünschen würden, dass sie einfach vergessen werden. Da wurden Kinder von Lehrern angeschrien, sie sollen ihre Maske gefälligst richtig aufsetzen. Ärzte nahmen die Sorge von Eltern, die Maske können ihrem Kind schaden, nicht ernst und verspotteten die Eltern sogar. Dieser Beitrag gibt einen Einblick in viele Einzelschicksale – jeder Person dahinter, wollte Dr. Urmetzer helfen. Hier die aktuellen Gerichtstermine zur Vor-Ort-Präsenz: 20. September / 11. Oktober / 26. Oktober / 7. November / 14. November / 30. November / 12. Dezember / 19. Dezember.
Prof. Bhakdi stellt in einem Video die markanten Punkte aus dem Buch von Uğur Şahin und seiner Frau Özlem Türeci vor. In dem Buch wird nicht nur offen über die „Täuschung“ des PEI gesprochen, sondern gezeigt, dass die Sicherheitsprüfung aufgrund der Kürze der Zeit einfach ausgelassen wurde. Dafür wurde ein von der WHO veröffentlichtes Expertenpapier herangezogen, welches unter dem angegeben Link gar nicht erst abrufbar ist. Außerdem wird im Buch von einer präklinischen Phase berichtet, welche bereits am 14. Mai 2020 abgeschlossen wurde, damit die klinische Phase I beginnen konnte. Die Wirksamkeit konnte nie überprüft werden, wie sich nach der Lektüre des Buches herausstellt. Es wurde von BioNTech mit sogenannten Pseudoviren gearbeitet, da das Unternehmen nie eine Erlaubnis hatte mit dem Virus zu experimentieren. Zitat aus dem Buch: „Gemäß Uğurs Drängen begann Lindemann also mit ihrer Suche nach Möglichkeiten, die Studie zu beschleunigen.“
Der Impfarzt Dr. Kahoun ist tot. Auf seiner Website wird von einem plötzlichen und unerwarteten Tod gesprochen. Die Nachricht ist an seine Patienten gerichtet. Als wir damals über ihn berichteten, warnte er als tätiger Impfarzt vor Thrombosen, da er selbst an dieser Nebenwirkung nach der Impfung litt und ein Freund, den er selbst impfte, daraufhin (8 Wochen später) verstarb. Er war zu diesem Zeitpunkt froh, seine Thrombose entdeckt zu haben und empfahl den Patienten ihre Blutwerte untersuchen zu lassen und Aspirin einzunehmen. Auf unserem Blog äußerte er sich in einem Kommentar zu einem Arztkollegen, da dieser die Gabe von Aspirin kritisierte. Seine Website nutzte er auch um sich kritisch gegenüber der digitalen Patientenakte und der Budgetierung von Kassenpatienten. Vorsorge bei seinen Patienten scheint ihm wichtig zu sein, denn er schreibt: „Vermögend sein ist schön. Gesund sein ist besser. Sagt einer, der das weiß……:-)“. Auf Facebook wird seine liebe zu Porsche diskutiert, die seine Aussage nochmal in einem anderen Licht erscheinen lässt. Den Angehörigen wünschen wir viel Kraft in dieser schweren Zeit.
Prof. Bhakdi lässt nichts unversucht, um mit seinen Kollegen die Menschen immer weiter und weiter aufzuklären. Dabei geraten sie selbst ins Fadenkreuz der Regierung. Das aktuelle Buch „mRNA Vaccine Toxicity“ geht nicht weiter auf die bereits hinlänglich bekannten Schäden ein, sondern betrachtet die mRNA-Technologie selbst. Eine Technologie, welche noch nie erfolgreich war, allerdings in der Produktion reichlich kostengünstig ist. Prof. Bhakdi deutete es bereits mehrfach an, dass zukünftige Impfstoffe auf dieser Basis produziert werden. Dieses neue Buch (hier auf dem Blog downloadbar) zeigt auf, dass auch zukünftige, auf dieser Basis arbeitende Impfstoffe Schäden bei den Menschen anrichten werden. Dass diese Schäden auftreten, war zu erwarten, wenn man die ersten Prinzipien der Immunologie befolgt, ist eine logische Schlussfolgerung der Autoren. Die Autoren sagen dazu außerdem: „Wir müssen daher davon ausgehen, dass künftige mRNA-Impfstoffe gegen andere Viren oder Bakterien ähnlich toxisch sein werden. Die mRNA-Technologie wird niemals sicher für die Impfung gegen irgendwelche Infektionserreger eingesetzt werden können.“
Der Berufsverband rund um Prof. Bhakdi, Dr. Wodarg und Dr. Weikl bittet um Unterstützung. Derzeit kann bei „Abstimmung 21“ darüber entschieden werden, ob dort das Thema „Naturmedizin und Schulmedizin rechtlich gleichstellen!“ zu einem Volksentscheid gebracht werden soll. Dies ist aber nur noch bis zum 31.07.2023 möglich. Da das Thema unter 33 Themen bereits unter den 3 meist gewählten steht, werden noch einige Stimmen benötigt, dass das Thema auf Platz 1 rutscht. Da Lauterbach die Naturmedizin abschaffen und komplett aus der Regelversorgung streichen möchte, ist es wichtig dafür zu stimmen, damit am Ende die Entscheidung beim Patienten bleibt. Fordert online die Unterlagen an und stimmt mit ab, damit am Ende durch einen Volksentscheid über dieses wichtige Thema abgestimmt werden kann. Das große Ziel: auf Bundesebene gehört zu werden! Die Forderungen lauten, dass die Kosten von den klassischen Naturheilverfahren durch die Krankenkassen getragen werden. Öffentliche Forschungsgelder müssen zu Verfügung gestellt werden. Anerkannte Verfahren sollen in die Ausbildungsordnungen der Gesundheits- und Heilberufe mit aufgenommen werden, sodass nicht mehr nur der Einfluss von Big Pharma Gewicht hat.
Die elektronische Patientenakte wird derzeit vielfach in Artikeln aufgegriffen und kritisiert. Die pensionierte Rechtsanwältin Margot Lescaux hat sich diesem Thema nun selbst angenommen und hier auf dem Blog einen Gastbeitrag veröffentkicht. In diesem Beitrag geht es weniger um die Einschätzung und Bewertung der Gefahren, sondern vielmehr um praktische Fragen und eine rechtliche Einschätzung. Dabei wird der Aspekt des derzeit schon praktizierten E-Rezept thematisiert und die Möglichkeit und Sinnhaftigkeit eines Widerspruchs bezüglich der elektronischen Patientenakte. Da es das Gesetz (Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digitalgesetz DigiG)) noch nicht gibt, sondern dieses derzeit als Entwurf den Verbänden im Gesundheitswesen vorliegt, ist ein Widerspruch aktuell vermutlich wenig zielführend. Im Gegenteil, dadurch könnte der Widerstand gegen die elektronische Patientenakte erstmal ausgelotet werden und die Widerspruchsrechte vielleicht beschnitten oder erschwert werden. Ihr findet in dem Beitrag aber auch, für den Fall, dass euch eure Krankenkasse irgendwann darüber informiert, ein einfaches Widerspruchsschreiben. Falls schon jemand Erfahrungen mit den E-Rezepten gesammelt hat, hinterlasst uns gerne einen Kommentar auf dem Blog dazu.
Die aktuelle Petition beim Deutschen Bundestag läuft noch 4 Tage und das Quorum von 50.000 Unterschriften ist mit aktuellen 19.441 Unterschriften deutlich unterschritten. Der Bayerische Facharztverband hat diese Petition ins Leben gerufen und fordert mit dieser, dass die Bürger ausdrücklich zustimmen müssen, damit die elektronische Patientenakte angelegt werden darf. Dies nennt man OPT OUT. Derzeit ist aber geplant, dass diese ab der Geburt für jeden Bürger automatisch angelegt wird und sämtliche Daten von der Wiege bis zur Bare dort gespeichert werden. Bei Thieme kma Online schreiben zwei Rechtsanwälte: „Das Gesundheitsministerium plant bei der Umsetzung dieses Vorhabens nur wenig Zeit für parlamentarische Beratungen ein: Das Gesetz soll bereits am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Angesichts der Tatsache, dass der Referentenentwurf erst kürzlich erstellt und erst jetzt in die entsprechenden Gremien zur Konsultation gegeben wird, dürfte dieser Zeitraum sehr ambitioniert sein.“ Auch wird in der Petition kritisiert, dass Forschern, wie auch anderen Nutzern, Zugang zu diesen Gesundheitsdaten gegeben werden soll. Stichwort der gläserne Patient. Auch der der Hinweis am Ende der Petition lässt aufhorchen: „Ein Dienstleister für Krankenkassen wurde 2023 bereits zwei Mal Opfer von Hackerangriffen; Krankheitsdaten wurden im Darknet veröffentlicht. Zentrale Datenspeicher sind niemals sicher – deswegen: keine zentrale Speicherung der Krankheitsdaten von 80 Millionen Bundesbürgern in einer elektronischen Patientenakte ohne ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen!“ Unterschreibt die Petition, teilt sie und vielleicht schaffen wir am Ende noch das benötigte Quorum von 50.000 Unterschriften.
Dr. Querengässer stellt die Frage: „Wie viele der Long Covid-Patienten sind denn nicht geimpft?” Als Covid-Patient gilt darüber hinaus jeder, der einen positiven PCR-Test vorzuweisen hat. Dieser PCR-Test ist nicht in der Lage, diese Krankheit namens Covid nachzuweisen. Es wurden keine Differentialdiagnosen gestellt und man musste auch keine Symptome einer Erkrankung aufweisen. Das Robert-Koch Institut selbst hat für Long- und Post-Covid keine Definition parat und bedient sich deshalb an der Definition der WHO. Doch leider vergessen alle Beteiligten darauf hinzuweisen, dass diese Definition genau 3 Symptome beinhaltet, die genau definieren, wann jemand an Long- oder Post-Covid leidet. Bei der WHO heißt es also: „Häufige Symptome sind Müdigkeit, Kurzatmigkeit, kognitive Funktionsstörungen, aber auch andere* und haben im Allgemeinen Auswirkungen auf das tägliche Leben.“ Dabei lügt die WHO bereits in ihrer „Definition“, denn sie selbst erarbeitet in einer Arbeitsgruppe genau 3 Symptome, behauptet aber, es würden weitere Symptome darunter fallen. Versucht man hier, gezielt Impfschäden als Long- oder Post-Covid laufen zu lassen? Eine weitere Studie zeigt zudem, dass diejenigen, die „schwer“ an Long- Post-Covid leiden, vielfach schwere Vorerkrankungen mitbringen.
Die neue Dokumentation „Nur ein Pieks“ mit der Redakteurin Janina Lionello zeigt auf, dass der Kinder- und Jugendärzteverband (BVJK) eine Anfrage zum Anstieg zu Myokarditis-Hospitalisierungen bei Kindern ignoriert, indem Kinderarzt Jakob Maske die Antwort verweigert. Die Fragestellung sei ihm zu einseitig und tendenziös. Auch die Gesellschaft für Kardiologie ignoriert die Nachfrage von Lionello. Dabei ist bereits seit dem 13. PEI Sicherheitsbericht ein Risikosignal bekannt und auch ein Rote-Hand-Brief vom 19.07.2021 weist auf das Problem nach einer mRNA-Impfung an einer Myokarditis und Perikarditis zu erkranken bereits hin. Dr. Peter C. Gøtzsche spricht davon, dass 1-2 Personen von 200 Menschen nach einer Herzmuskelentzündung sterben. Bei Kardiologie.org heißt es, dass die 10-Jahres Sterblichkeit nach einer Myokarditis hoch sei.