Der erste und letzte Verhandlungstag zum Prozess der Volksverhetzung wegen zweier getätigter Aussagen von Prof. Bhakdi ist vorbei. Heute Morgen sagte er: „Ich bin wahrscheinlich der Entspannteste von allen“. Viele tausende Menschen fieberten den ganzen Tag sowohl vor Ort als auch in Gedanken und virtuell mit. Prof. Bhakdi läuft ganz bescheiden mit seinem Klapprad zum Gerichtsgebäude, umströmt von Menschenmassen, die ihm „Danke“ entgegen rufen. Die eine Frage stellte sich heute jeder, der mitfieberte: „Wird der Rechtsstaat diese Prüfung bestehen?“ Ja, denn Prof. Bhakdi wurde freigesprochen.
Kategorie: Covid-19
Ein großer Tag für Deutschland, er wird die Weichen für unsere Zukunft stellen. Prof. Bhakdi wendet sich in einer Gerichtspause mit den Worten „Ich bin wahrscheinlich der Entspannteste von allen“ an die Öffentlichkeit. Dank dem Journalisten Florian Machl von Report24.news ist die Öffentlichkeit über den Verlauf der Verhandlung informiert. Pausiert wurde,die Verhandlung, weil die Anwälte auf einen Formfehler in der Anklageschrift hingewiesen haben, um eine Verlesung der Anklageschrift zu verhindern. Das Gericht zog sich zu Beratungen zurück. Dr. Ronald Weikl und Prof. Bergholz sind ebenfalls zur Unterstützung vor Ort. Prof. Bergholz spricht davon, dass sich das ganze sehr überraschend entwickelt hat, denn Sven Lausen (RA) trug vor, dass der Prozess einzustellen sei, da die Anklageschrift von der Oberstaatsanwältin gesetzliche Anforderungen nicht erfülle. Konkret geht es darum, dass die Anklageschrift an das Gericht geschickt wurde, obwohl die Oberstaatsanwältin Füssinger gar nicht das gesamte Videomaterial kannte (nachweislich). Richter Grundmann wies den Antrag ab, die Verhandlung beginnt mit einer 70 Minütigen Verzögerung. Laut einer Augenzeugin ist das Polizeiaufgebot enorm, was man auf einem der Bilder (im Beitrag) gut sehen kann. Sie stellt die Frage: „Wovor hat diese Regierung mit ihren Helfershelfern Angst?”
Prof. Bhkadi muss morgen vor dem Amtsgericht in Plön erscheinen, denn ihm wird Volksverhetzung in zwei Fällen vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft – der verlängerte Arm der Politik – will dabei ein Exempel statuieren. Kritische Menschen wie Prof. Bhakdi sollen eingeschüchtert und mundtot gemacht werden. Gewünscht ist die Einheitsmeinung, die in keinem Fall hinterfragt werden soll. Prof Bhakdi wünscht sich für den Prozess: „Jetzt wird sich zeigen, wie viele wahre Freunde ich habe. […] Um mir zu helfen, ich brauch keine Mittel, will ich nicht, ich möchte nur moralischen Beistand.“ Vorgeworfen wird ihm eine Aussage, die er in einem Interview mit Kai Stuht getätigt hatte. Er selbst sagt dazu, er habe lediglich die Regierung Israeals kritisiert, weil ihm die verzweifelten Eltern aus Israel schilderten „Israel ist die Hölle auf Erden“. Der weitere Vorwurf, auf einer Wahlkampfveranstaltung habe er 2021 von einem Endziel und einem zweiten Holocaust gesprochen. Vera Sharav (Holocaust Überlebende) sagt dazu: „Ich wünschte, es wäre nicht so.“
Binger Bär ist Apothekenbetreiber, welcher sich mit einem Brief an die Menschen wendet. Dort schreibt er: „Obschon meine Türe immer für jeden offen gestanden hat und in meiner Apotheke niemand zu irgendetwas gezwungen wurde, spüre ich das Fernbleiben -auch- der ehemaligen Kundschaft. System-gefällige Apotheken, welche Maskenzwang gelebt und die unsägliche Impf-Propaganda stark befördert haben, sind dagegen Gewinner dieser Zeit.“ Vor der Hirsch Apotheke stellte der Besitzer ein gut sichtbares Plakat auf, mit dem er auf viele Missstände hinwies. Doch die Realität sieht so aus, dass die Apotheke einen enormen Schaden davon getragen hat. Er spricht von „extremen wirtschaftlichen Verlusten“ und bittet die Bevölkerung ihn zu unterstützen – egal aus welcher Ecke von Deutschland, denn er bietet auch Versand an. Wir möchten auf diesem Wege diesen mutigen Apotheker unterstützen. Eine weitere Apothekerin wendet sich mit einem Video an die Öffentlichkeit, denn die Apothekerkammer verschickt per Post den aktuellen Impfplan. Dort ist nun auch die Covid-Impfung mit aufgeführt und zum Thema Impfschutz heißt es dort „derzeit nicht bekannt“.
Polizeigewalt in Deutschland gibt es nicht, denn eine aktuelle Studie zeigt nun, dass Betroffene gar nicht erst Anzeige erstatten aus Angst vor Repressionen und mangelnder Erfolgsaussichten. Bei denjenigen, die sich trauen, gegen diese Beamten eine Anzeige zu stellen, wird gerade mal bei 2% der gewaltbereiten Polizisten Anklage erhoben. In mehr als 90% wird das Verfahren eingestellt. 2021 gab es offiziell 2.790 Ermittlungsverfahren gegen Polizisten – Dunkelziffer (ähnlich wie bei Impfschäden) hoch. Viele erinnern sich an den 1. August 2021, bei dem die Polizei wie ein wütender Mob durch die Straßen fegte und jeden umnietete, der ihnen nicht aus dem Weg ging. Alte Frauen wurden zu Boden geschlagen, ein Mann kollabierte während einer Polizeikontrolle und starb danach im Krankenhaus, ein Kind wird brutal von seinen Eltern getrennt. Bilder und Videos aus dieser Zeit, damit sie nicht vergessen werden, findet ihr ebenfalls in diesem Beitrag.
Die tagesschau postet auf Instagram über das Rekordhoch an Krankschreibungen unter den Pflegekräften. Als Top Diagnose werden hier Atemwegsinfekte genannt. Die tagesschau vergisst zu erwähnen, dass in diesem Bereich das Personal, ohne die Beachtung der Tragezeitpausen, durchgehend FFP Masken tragen musste. Natürlich neben der bekannten Impfpflicht. Einrichtungen können das Tragen aber noch immer anordnen. Vielleicht sollte man die Auswertung der TK mal zum Anlass nehmen, sich kritischere Fragen zu stellen. Aber wie soll das gehen, wenn selbst eine Aufarbeitung im Bundestag zu den massiven Freiheitseinschränkungen der letzten Jahre blockiert wird? Eine Fehlerkultur gibt es in Deutschland nicht und schön blöd wären diejenigen, die das alles angerichtet haben, sich nun dem zu stellen. Die Fehltage bei den Pflegekräften liegen also auf einem Rekordhoch – aber die grün/rote Regierung, die gelobte alles besser machen zu wollen, beschäftigt lieber Stylisten, damit die Bilder von der Unfähigkeit des Sprechens ablenken.
Brisante Ergebnisse wurden nun hoch offiziell durch das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung erhoben und veröffentlicht. Die Studie zielt darauf ab, die Veränderung des Fertilitätstrends sowohl in Deutschland als auch in Schweden zu Beginn des Jahres 2022 zu beschreiben. Dort heißt es: „Es besteht jedoch ein starker Zusammenhang zwischen dem Beginn von Impfprogrammen und dem Rückgang der Fruchtbarkeit neun Monate nach Beginn dieser Programme.“ In der Studie spricht man außerdem davon, dass genau 9 Monate nach diesen Impfprogrammen eine deutliche Veränderung der Fruchtbarkeitsziffer zu verzeichnen ist. Die konkreten Zahlen lauten: die TFR in Deutschland sank von 1,5-1,6 (Kindern pro Frau) im Jahr 2021 auf 1,3-1,4 im Jahr 2022 – Rückgang von etwa 14 %. In Schweden sank die TFR von 1,7 (Kindern pro Frau) im Jahr 2021 auf 1,5-1,6 im Jahr 2022 – ein Rückgang von fast 10 %. Im Fazit der Studie heißt es dann aber relativierend: „In einigen Fällen könnte es eine direktere Auswirkung des Impfprogramms als solches gegeben haben, da einige angehende Eltern ihre Entscheidung, ein weiteres Kind zu bekommen, möglicherweise verschoben haben, bis sie sich selbst geimpft hatten.“ Die STIKO-Empfehlung für Schwangere, kam schließlich erst im September heraus. Vielleicht sollte man genau jetzt Medizinerinnen wie Frau Dr. Rebekka Leist, Gynäkologin und spezialisiert auf die Themengebiet Fruchtbarkeit/Unfruchtbarkeit und Fehlgeburten mit ihrer Expertise heranziehen: „Meine Kinderwunschpatientinnen werden nicht schwanger. Vor allem die, die gegen Covid geimpft waren. Es waren mehrere Patienten bei mir, die mehrfach nicht schwanger wurden – trotz außerkörperlicher Befruchtung.“ Das RKI empfiehlt die Covid-„Impfung“ indes auf seiner Website munter weiter.
Ein Brandbrief, der bei der Berliner Zeitung erst am Ende eines Artikels auftaucht. Mit der Wahrheit muss man heutzutage ja auch sehr vorsichtig sein. Falls ihr es aber noch nicht wusstet, Lauterbach wusste bereits 2 Tage nach seinem Amtsantritt durch den Brandbrief von Palmer und Federle über Impfnebenwirkungen Bescheid. Öffentlich äußerte der sich aber weiter im Sinne einer nebenwirkungsfreien Impfung. Wir, also diejenigen, die sich von Anfang an des eigenen Verstandes bedient haben und schon früh erkannt haben, dass es hier nicht um Gesundheitsschutz geht, werden auch weiter nicht für voll genommen. Trotz dessen, dass wirklich alles inzwischen vom Mainstream peu à peu aufgegriffen wurde. Sogar die geschwärzten Pfizerverträge von Uschi haben es in die Öffentlich-Rechtlichen geschafft. Ich bin gespannt, wann es dann die Zulassungsstudien, die die Pharmakonzerne selbst durchgeführt haben, in die „Analyse“ der beitragsfinanzierten Öfenntlich-Rechtlichen schaffen.
Ein Arzt der sich für seine Patienten Zeit nimmt, zuhört und versteht, wo das Problem des Patienten liegt. Deshalb stellte Dr. Urmetzer wohl auch Atteste aus, die seine Patienten vor dem Tragen einer FFP-Maske schützen sollten. Während Herr Söder nun nichts mehr von seinen veranlassten einschneidenden Corona-Maßnahmen wissen möchte und sich zumindest in den Medien mit dem Bau von AKWs beschäftigt, lässt er in seinem Bundesland Ärzte verfolgen, die ihm und der damaligen Bundeskanzlerin Merkel bei ihrem Standpunkt widersprechen. Waren sie anfangs noch Virenschleudern, waren sie gerade im Bundesland Bayern kaum wegzudenken. Nun beginnt am 3. Mai um 10:00 Uhr nicht wie eigentlich vor dem Amtsgericht, sondern vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth der Prozess gegen Dr. Urmetzer. Wer kann, sollte als Prozessbeobachter vor Ort erscheinen, denn für den Arzt soll nun ein Berufsverbot beantragt werden. Während das „Team Wallraff“ Missstände in deutschen Kliniken aufdeckt und aufzeigt, dass sich Deutschland nicht den Verlust eines einzigen Arztes erlauben kann, wird Dr. Urmetzer von Politikern wie Söder verfolgt.
Die NVwZ ist unter Juristen die Fachzeitschrift in der man sich informiert. Unter den Herausgebern befindet sich auch der Karlsruher Verfassungsrichter Dr. Josef Christ. Veröffentlicht wurde dort nun vor kurzem ein zweiteiliger kritischer Aufsatz von RA Lucenti. Die pensionierte RAin Margot Lescaux hat sich hierzu auch den 2. Teil des kritischen Aufsatzes angesehen und eine sehr interessante Stellungnahme veröffentlicht. Die ersten fünf Seiten seines Aufsatzes sind der (Un-)Sicherheit der Impfstoffe gewidmet, schreibt Lescaux. Er geht auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht und den Versuch der Einführung einer allgemeinen Impfpflicht ein. Er kommt zu dem Schluss, dass, wenn die Datenlage eine andere gewesen wäre oder beim nächsten Mal er eine Impfpflicht für grundsätzlich rechtmäßig hält. Die Duldungspflicht bei der Bundeswehr erörtert er nicht. Laut ihm wäre der einzige denkbare legitime Zweck der Fremdschutz gewesen. Das BVerfG kam laut ihm in seinem Ergebnis zu keinem akzeptablen Ergebnis, und darüber hinaus kritisiert er den Verstoß gegen die Verpflichtung zur Achtung der Menschenwürde. In seinem Aufsatz geht er auch auf die relative und absolute Risikoreduktion ein. Für die Zukunft will er dem RKI und dem PEI die alleinige Datenerhebungs- und Datendeutungshoheit entziehen. Lescaux sieht die Veröffentlichung dieser beiden Aufsätze im juristischen Mainstream als großen Schritt an.